Hausordnung

für das Stadtmuseum in der Beschußanstalt

Das Stadtmuseum in der Beschußanstalt ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt Zella-Mehlis. Im Interesse der Sicherheit aller Besucher sind folgende Hinweise zu beachten:

  1. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt und ist nicht übertragbar! Beim Verlassen des Museums verliert sie ihre Gültigkeit. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucher geschlossen werden.
  2. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen! Die Aufsichtspflicht der Begleiter bei minderjährigen Besuchern bleibt bestehen. Auch die Begleiter von Schülergruppen – einschließlich Gruppen in der Berufsausbildung – sind während des Aufenthaltes im Museum von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden!
  3. Tiere dürfen in das Museumsgebäude nicht mitgenommen werden!#
  4. Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot! Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen und im Foyer nicht gestattet!
  5. Es ist nicht gestattet, Schirme, Taschen, Rucksäcke oder andere sperrige Gegenstände während des Rundgangs mit sich zu führen! Diese sind in der Garderobe bzw. in den dafür vorgesehenen Schließfächern abzugeben. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer übernimmt die Stadt Zella-Mehlis keine Haftung!
  6. Kinderwagen können beim Rundgang durch das Museum nicht mitgeführt werden. Diese sind vor dem Gebäude oder im Foyer abzustellen.
  7. Die Besucher werden um ein rücksichtsvolles und einer musealen Einrichtung angepasstes Verhalten gebeten. Die Einrichtungen in den Ausstellungsräumen sind pfleglich zu behandeln. Es ist nicht gestattet die Exponate zu berühren!
  8. Der Besucher haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude und an der festen und beweglichen Einrichtung, die durch ihn verursacht werden.
  9. Der Treppenlift darf nur von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten benutzt werden! Die Bedienung obliegt dem Museumspersonal.
  10. Das Fotografieren ist grundsätzlich OHNE Blitzlicht, Stativ oder Selfiesticks in den Ausstellungsräumen ausschließlich für private Zwecke gestattet. Objekte, die entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen NICHT fotografiert werden! Für Ton- und Film- sowie gewerbliche Bildaufnahmen im Museum und auf dem Museumsgelände ist vorab eine ausdrückliche Erlaubnis bei der Museumsleitung einzuholen! Für Leihgaben, die in den Räumen der Museen der Stadt Zella-Mehlis ausgestellt werden, kann grundsätzlich keine Erlaubnis für die Erstellung von Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen erteilt werden.
  11. Jedwede Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen der Ausstellungen und der Exponate bedarf der Erlaubnis der Museumsleitung. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus!
  12. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung des Urheberrechts sind selbstständig einzuhalten.
  13. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung der Hausordnung sowie die Nichtbeachtung der Hinweise des Personals können ein Hausverbot und gegebenenfalls einen Strafantrag zur Folge haben.

Wir wünschen allen Besuchern einen angenehmen, interessanten und erholsamen Aufenthalt in unserem Stadtmuseum in der Beschußanstalt.

Zella-Mehlis, 27. Januar 2020